04.07.2011 Gerichtsbarkeit

Mietrecht: Baulärm - Unternehmen kann Schmerzengeld (§ 8 Abs 3 MRG) verlangen

Der OGH stellt erstmals fest, dass nicht nur natürliche Personen durch Rücksichtslosigkeit "Ungemach" erleiden können, sondern auch Unternehmen als Mieter eine Art Schmerzengeld verlangen können.


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