27.07.2011 Wirtschaftsrecht

OGH: Produktvermarktung - irreführende Geschäftspraktik durch Verwendung eines verwechslungsfähigen Unternehmenskennzeichens gem § 2 Abs 3 Z 1 UWG

§ 2 Abs 3 Z 1 UWG verlangt in materieller Hinsicht neben der Eignung, einen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte, eine nach den tatsächlichen Verhältnissen gegebene Verwechslungsgefahr


Schlagworte: Wettbewerbsrecht, irreführende Geschäftspraktik, Vermarktung des Produkts, Verwechslungsgefahr
Gesetze:

§ 2 Abs 3 Z 1 UWG

GZ 17 Ob 17/11s, 21.06.2011

 

OGH: Der Senat hat sich erst jüngst (Entscheidung vom 10. 5. 2011, 17 Ob 10/11m) mit den auch im Anlassfall betroffenen Kennzeichen unter dem Gesichtspunkt des § 2 Abs 3 Z 1 UWG auseinandergesetzt und ist davon ausgegangen, dass diese Bestimmung in materieller Hinsicht neben der Eignung, einen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte, eine nach den tatsächlichen Verhältnissen gegebene Verwechslungsgefahr verlangt.