01.08.2011 Gerichtsbarkeit
Exekution: Beugehaft über den Geschäftsführer
Auch ohne eigene Verpflichtungen kann der Geschäftsführer einer GmbH in Beugehaft genommen werden – als Druckmittel gegen die säumige Gesellschaft
Wenn eine GmbH ihren Verbindlichkeiten nicht nachkommt, dürfen die Gerichte dem Geschäftsführer die Beugehaft androhen und auch umsetzen. Das stellt der OGH in einer aktuellen Entscheidung erstmals klar