01.08.2011 Gerichtsbarkeit

Exekution: Beugehaft über den Geschäftsführer

Auch ohne eigene Verpflichtungen kann der Geschäftsführer einer GmbH in Beugehaft genommen werden – als Druckmittel gegen die säumige Gesellschaft


Wenn eine GmbH ihren Verbindlichkeiten nicht nachkommt, dürfen die Gerichte dem Geschäftsführer die Beugehaft androhen und auch umsetzen. Das stellt der OGH in einer aktuellen Entscheidung erstmals klar

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