05.08.2011 Gerichtsbarkeit

Im Zweifel ist anzuklagen: Ungeklärte Vorwürfe an Klinik müssen zu Prozess führen – Bundesgericht

Ein Angeklagter muss im Zweifelsfall freigesprochen werden (in dubio pro reo), doch wenn es darum geht, ob ein Strafverfahren eingestellt wird, gilt dieser Grundsatz nicht. Hier ist im Zweifel die härtere Variante zu wählen (in dubio pro duriore) und Anklage zu erheben


An diesen Grundsatz erinnert das Bundesgericht in einem neuen Urteil und beanstandet, dass das Luzerner Obergericht die Einstellung einer Strafuntersuchung zuliess, die auf Anzeige eines Patienten hin gegen (unbekanntes) medizinisches Personal einer Klinik eingeleitet worden war

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