14.08.2011 Gerichtsbarkeit
Beugehaft für Geschäftsführer - Druckmittel gegen säumige Gesellschaft
Der OGH bestätigte in der Entscheidung 3 Ob 48/11x die Beugehaft gegen den Geschäftsführer einer säumigen Gesellschaft. Da juristische Personen schwer einzusperren sind, scheint dies das einzige mögliche Mittel zu sein, Druck auf die Gesellschaft auszuüben
