14.08.2011 Gerichtsbarkeit

Beugehaft für Geschäftsführer - Druckmittel gegen säumige Gesellschaft

Der OGH bestätigte in der Entscheidung 3 Ob 48/11x die Beugehaft gegen den Geschäftsführer einer säumigen Gesellschaft. Da juristische Personen schwer einzusperren sind, scheint dies das einzige mögliche Mittel zu sein, Druck auf die Gesellschaft auszuüben


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