17.08.2011 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Auflösung des Dienstverhältnisses - Mitverschuldenseinwand iSd § 32 AngG

Tatbestände, die keine tauglichen Auflösungsgründe sind, haben für die Beurteilung eines allfälligen Mitverschuldens grundsätzlich außer Betracht zu bleiben


Schlagworte: Angestelltenrecht, Auflösung des Dienstverhältnisses, Mitverschulden
Gesetze:

§ 32 AngG

GZ 8 ObA 47/11m, 29.06.2011

 

OGH: Tatbestände, die keine tauglichen Auflösungsgründe sind, haben für die Beurteilung eines allfälligen Mitverschuldens grundsätzlich außer Betracht zu bleiben.