17.08.2011 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: Auflösung des Dienstverhältnisses - Mitverschuldenseinwand iSd § 32 AngG
Tatbestände, die keine tauglichen Auflösungsgründe sind, haben für die Beurteilung eines allfälligen Mitverschuldens grundsätzlich außer Betracht zu bleiben
Schlagworte: Angestelltenrecht, Auflösung des Dienstverhältnisses, Mitverschulden
Gesetze:
§ 32 AngG
GZ 8 ObA 47/11m, 29.06.2011
OGH: Tatbestände, die keine tauglichen Auflösungsgründe sind, haben für die Beurteilung eines allfälligen Mitverschuldens grundsätzlich außer Betracht zu bleiben.