31.08.2011 Verfahrensrecht
VwGH: Ausspruch über den Aufwandersatz gem §§ 47 ff VwGG iVm der VwGH-Aufwandersatzverordnung – Vorlageaufwand gem § 48 Abs 2 Z 1 VwGG
Ist der belangten Behörde der Vorlageaufwand - ungeachtet dessen, dass es sich um zwei Beschwerden (gegen zwei Bescheide) handelte - nur einmal entstanden, so ist darauf beim Kostenanspruch entsprechend Bedacht zu nehmen
Schlagworte: Kosten, Aufwandersatz, Vorlageaufwand der belangten Behörde
Gesetze:
§§ 47 ff VwGG, VwGH-Aufwandersatzverordnung
GZ 2010/07/0128, 17.02.2011
VwGH: Ist der belangten Behörde der Vorlageaufwand - ungeachtet dessen, dass es sich um zwei Beschwerden (gegen zwei Bescheide) handelte - nur einmal entstanden, so ist darauf beim Kostenanspruch entsprechend Bedacht zu nehmen.