05.09.2011 Gerichtsbarkeit

Sozialrecht: Duschunfall war nicht dienstlich

Eine Beamtin rutschte auf Dienstreise aus. Die russische Wanne war hoch, doch nasse Fliesen seien überall gefährlich, sagt der OGH


Russische Duschwannen können anders sein als österreichische, das musste eine Beamtin leidvoll erfahren. Während ihrer Dienstreise nach St. Petersburg verletzte sich die Frau beim Verlassen der Wanne. Das Unglück geschah in einem Privatquartier, das vom Arbeitgeber für die Dienstreise zur Verfügung gestellt wurde

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