19.09.2011 Gerichtsbarkeit

Seitensprung auf "Wunsch": Frau schuldig

Ihr Mann erklärte, er würde seiner Frau ein erotisches Abenteuer gönnen. Ein paar Monate später betrog sie ihn tatsächlich. Der Oberste Gerichtshof gab der Frau die überwiegende Schuld an der Scheidung


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