19.09.2011 Gerichtsbarkeit
Seitensprung auf "Wunsch": Frau schuldig
Ihr Mann erklärte, er würde seiner Frau ein erotisches Abenteuer gönnen. Ein paar Monate später betrog sie ihn tatsächlich. Der Oberste Gerichtshof gab der Frau die überwiegende Schuld an der Scheidung