19.09.2011 Gerichtsbarkeit

Problemmieter erst im dritten Anlauf gekündigt

Eigenmächtig, aggressiv. Der Oberste Gerichtshof korrigiert die Entscheidungen zweier Instanzen, mit denen ein geradezu unerträglicher Wohnungsmieter gegen eine Kündigung durch den Vermieter geschützt wurde


Man kann es mit dem Mieterschutz auch übertreiben. Etwa indem man einem Hausbewohner durchgehen lässt, dass er im Pfusch und unsachgemäß das Bad umbauen lässt, sodass Wasserschäden im Haus auftreten, und dass er gegenüber Mitbewohnern ausfällig wird

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