27.09.2011 Zivilrecht

OGH: Bereinigung des Grundbuches von Amts wegen – Löschung unzulässiger Eintragungen gem § 130 GBG

§ 130 GBG bietet keine Handhabe dafür, eine nach dem Gesetz abstrakt zulässige Eintragung zu löschen


Schlagworte: Grundbuchsrecht, Bereinigung des Grundbuches von Amts wegen, Löschung unzulässiger Eintragungen
Gesetze:

§ 130 GBG

GZ 5 Ob 120/11z, 07.07.2011

 

OGH: Zwar sind gem § 130 GBG unzulässige Eintragungen trotz der formellen Rechtskraft des sie anordnenden Beschlusses mit unheilbarer Nichtigkeit behaftet und daher von Amts wegen zu löschen. Die Unzulässigkeit einer solchen Eintragung müsste sich aber aus ihrem Inhalt ergeben. Deshalb bietet § 130 GBG keine Handhabe dafür, eine nach dem Gesetz abstrakt zulässige Eintragung zu löschen.