OGH: Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens gem § 9 UWG (hier: iZm Domain)
Die Kennzeichnungskraft fehlt nur bei solchen Zeichen, deren Begriffsinhalt von den beteiligten Verkehrskreisen zwanglos und ohne komplizierte Schlussfolgerungen erschlossen werden kann und die als beschreibender Hinweis auf die Art der Tätigkeit des betreffenden Unternehmens verstanden werden
§ 9 UWG
GZ 17 Ob 6/11y, 09.08.2011
OGH: Aus den Top-Level-Domains .at und .eu ergibt sich, dass die hier strittigen Domains (alcom-international.at bzw .eu) objektiv (zumindest auch) auf den österreichischen Markt ausgerichtet sind. Sie können daher in hier bestehende Kennzeichenrechte eingreifen, wobei aber hinsichtlich der Domain alcom-international.eu Feststellungen zu der von der Klägerin behaupteten Nutzung fehlen. Die weitere Beurteilung des Rekursgerichts, dass die Firma der Klägerin (alcom International GmbH) originär kennzeichnungskräftig ist, trifft zu. Die Kennzeichnungskraft fehlt nur bei solchen Zeichen, deren Begriffsinhalt von den beteiligten Verkehrskreisen zwanglos und ohne komplizierte Schlussfolgerungen erschlossen werden kann und die als beschreibender Hinweis auf die Art der Tätigkeit des betreffenden Unternehmens verstanden werden. Das ist hier nicht der Fall. Zwar beschreibt der Firmenbestandteil „international“ die geographische Ausrichtung der unternehmerischen Tätigkeit; insofern fehlt daher die Kennzeichnungskraft. Das schadet aber nicht, weil aus dem weiteren Firmenbestandteil „alcom“ keinesfalls zwanglos auf den Gegenstand dieser Tätigkeit (Handel mit Aluminium) geschlossen werden kann.