04.10.2011 Strafrecht
OGH: Abgabenhinterziehung gem § 33 FinStrG
Zu veranlagende Abgaben sind (erst) mit Rechtskraft des diesbezüglichen Bescheids (zu niedrig) festgesetzt
Schlagworte: Finanzstrafrecht, Abgabenhinterziehung
Gesetze:
§ 33 FinStrG
GZ 13 Os 38/11d, 14.07.2011
OGH: Nach seit dem Jahr 1977 (SSt 48/1) stRsp sind zu veranlagende Abgaben (erst) mit Rechtskraft des diesbezüglichen Bescheids (zu niedrig) festgesetzt. Da das Erstgericht zwar feststellte, dass auf der Basis der unrichtigen Jahressteuererklärungen des Bf Abgabenbescheide erlassen worden waren, aber keine Konstatierungen zur allfälligen Rechtskraft dieser Bescheide traf, lässt sich somit nicht beurteilen, ob die Taten vollendet wurden.