05.10.2011 Verfahrensrecht

VwGH: Zu den Anforderungen an ein Sachverständigengutachten

Die Vorlage eines von einem Vertrauensarzt erstellten "Befundberichtes", das einer Untergliederung in Befund einerseits und Gutachten im engeren Sinn andererseits entbehrt, kann nicht als Entgegentreten gegen die von der belangten Behörde eingeholten Gutachten auf gleicher fachlicher Ebene gesehen werden


Schlagworte: Amtssachverständige, Gutachten, Privatsachverständige, Bekämpfung, Anforderungen
Gesetze:

§ 52 AVG, § 45 Abs 2 AVG

GZ 2010/12/0068, 30.05.2011

 

VwGH: Die Vorlage eines von einem Vertrauensarzt erstellten "Befundberichtes", das einer Untergliederung in Befund einerseits und Gutachten im engeren Sinn andererseits entbehrt, kann nicht als Entgegentreten gegen die von der belangten Behörde eingeholten Gutachten auf gleicher fachlicher Ebene gesehen werden.