05.10.2011 Verfahrensrecht
VwGH: Zu den Anforderungen an ein Sachverständigengutachten
Die Vorlage eines von einem Vertrauensarzt erstellten "Befundberichtes", das einer Untergliederung in Befund einerseits und Gutachten im engeren Sinn andererseits entbehrt, kann nicht als Entgegentreten gegen die von der belangten Behörde eingeholten Gutachten auf gleicher fachlicher Ebene gesehen werden
Schlagworte: Amtssachverständige, Gutachten, Privatsachverständige, Bekämpfung, Anforderungen
Gesetze:
§ 52 AVG, § 45 Abs 2 AVG
GZ 2010/12/0068, 30.05.2011
VwGH: Die Vorlage eines von einem Vertrauensarzt erstellten "Befundberichtes", das einer Untergliederung in Befund einerseits und Gutachten im engeren Sinn andererseits entbehrt, kann nicht als Entgegentreten gegen die von der belangten Behörde eingeholten Gutachten auf gleicher fachlicher Ebene gesehen werden.