11.10.2011 Zivilrecht

OGH: Amtshaftung gem § 1 AHG iZm unrichtiger Rechtsauffassung

Eine unrichtige, aber vertretbare Rechtsauffassung begründet keinen Amtshaftungsanspruch


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Amtshaftung, unrichtige / vertretbare Rechtsauffassung, Ermessen
Gesetze:

§ 1 AHG, §§ 1295 ff ABGB

GZ 1 Ob 154/11w, 01.09.2011

 

OGH: Eine unrichtige, aber vertretbare Rechtsauffassung begründet keinen Amtshaftungsanspruch. Gerade dort, wo dem entscheidenden Organ ein Ermessensspielraum eingeräumt ist, liegt Unvertretbarkeit seiner Entscheidung nicht schon dann vor, wenn eine neue Prüfung des Ermessensspielraums zu einer anderen Entscheidung führte.