11.10.2011 Zivilrecht
OGH: Amtshaftung gem § 1 AHG iZm unrichtiger Rechtsauffassung
Eine unrichtige, aber vertretbare Rechtsauffassung begründet keinen Amtshaftungsanspruch
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Amtshaftung, unrichtige / vertretbare Rechtsauffassung, Ermessen
Gesetze:
§ 1 AHG, §§ 1295 ff ABGB
GZ 1 Ob 154/11w, 01.09.2011
OGH: Eine unrichtige, aber vertretbare Rechtsauffassung begründet keinen Amtshaftungsanspruch. Gerade dort, wo dem entscheidenden Organ ein Ermessensspielraum eingeräumt ist, liegt Unvertretbarkeit seiner Entscheidung nicht schon dann vor, wenn eine neue Prüfung des Ermessensspielraums zu einer anderen Entscheidung führte.