11.10.2011 Verfahrensrecht
OGH: Verurteilung zu einer Leistung und Berufung auf die Unmöglichkeit
Eine Verurteilung zu einer Leistung setzt eine ernst zu nehmende, irgendwie ins Gewicht fallende Chance voraus, dass die Leistung (wenigstens) später erbracht werden kann
Schlagworte: Klagebegehren, Verurteilung zu einer Leistung, Unmöglichkeit
Gesetze:
§ 226 ZPO, § 878 ABGB
GZ 6 Ob 104/11d, 14.09.2011
OGH: Es entspricht durchaus der stRsp, dass eine Verurteilung zu einer Leistung eine ernst zu nehmende, irgendwie ins Gewicht fallende Chance voraussetzt, dass die Leistung (wenigstens) später erbracht werden kann; die Beweislast trifft diesbezüglich denjenigen, der sich auf die Unmöglichkeit beruft. Nur bei offenkundiger oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehender Unmöglichkeit ist nicht zur Leistung zu verurteilen.