12.10.2011 Verfahrensrecht

VwGH: Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht gem § 17 AVG nach Erlassung des angefochtenen Bescheids?

Eine zeitlich nach Erlassung des angefochtenen Bescheids erfolgte Verletzung des Rechts auf Gewährung der Akteneinsicht kann keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids bedingen


Schlagworte: Akteneinsicht, Verletzung, nach Bescheiderlassung
Gesetze:

§ 17 AVG

GZ 2008/08/0085, 07.09.2011

 

VwGH: Eine zeitlich nach Erlassung des angefochtenen Bescheids erfolgte Verletzung des Rechts auf Gewährung der Akteneinsicht kann keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids bedingen, weshalb auf das Vorbringen im Einzelnen nicht einzugehen war.