17.10.2011 Gerichtsbarkeit
OGH: Justiz-Geheimnis verraten - Kein Amtsmissbrauch
Die Leiterin der Einlaufstelle einer Staatsanwaltschaft verriet eine geplante Telefonüberwachung. Weil sie aber beruflich nicht für Überwachungen zuständig ist, sah das Höchstgericht keinen Amtsmissbrauch gegeben
Fast täglich wird in den Medien über eigentlich vertrauliche Informationen aus laufenden Strafverfahren berichtet. Doch welche Strafe drohen Beamten, die solche Informationen weitergeben?