25.10.2011 Verfahrensrecht

OGH: Pflichtteilsberechtigte – materielle oder formelle Streitgenossen iSd § 11 ZPO?

Mehrere Pflichtteilsberechtigte sind nicht materielle, sondern lediglich formelle Streitgenossen iSd § 11 Z 2 ZPO


Schlagworte: Streitgenossenschaft, formelle / materielle, mehrere Pflichtteilsberechtigte, Revision, erhebliche Rechtsfrage, Streitwert
Gesetze:

§ 11 ZPO, § 775 ABGB, § 502 ZPO, § 55 JN

GZ 2 Ob 186/10g, 29.09.2011

 

OGH: Nach stRsp sind mehrere Pflichtteilsberechtigte nicht materielle, sondern lediglich formelle Streitgenossen iSd § 11 Z 2 ZPO. Ihre Ansprüche sind nicht zusammenzurechnen. Die Zulässigkeit der Revision ist daher für jeden einzelnen Streitgenossen gesondert zu beurteilen. Das gilt auch für die Prüfung, ob eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu lösen ist.