01.11.2011 Strafrecht

OGH: Urkundenunterdrückung gem § 229 StGB

Wenn die Urkunde der ungehinderten Verfügungsmacht des Berechtigten – sei es auch nur vorübergehend – entzogen wurde, ist die exakte Dauer des Gewahrsamsbruchs für die Tatbestandsverwirklichung nicht von Bedeutung


Schlagworte: Urkundenunterdrückung, Dauer des Gewahrsamsbruchs
Gesetze:

§ 229 StGB

GZ 15 Os 71/11x, 29.06.2011

 

OGH: Wenn die Urkunde der ungehinderten Verfügungsmacht des Berechtigten – sei es auch nur vorübergehend – entzogen wurde, ist die exakte Dauer des Gewahrsamsbruchs für die Tatbestandsverwirklichung nicht von Bedeutung.