OGH: Zur Frage, wann Gesellschaften mit beschränkter Haftung Konzernunternehmen sind
Maßgeblich ist dabei etwa, dass eine einheitliche Leitung mehrerer Gesellschaften möglich ist, also „Konzernierbarkeit“ vorliegt oder dass zumindest längerfristig mit einem einflusskonformen Verhalten der Geschäftsführung zu rechnen ist
§ 115 GmbHG
GZ 6 Ob 139/11a, 14.09.2011
OGH: Wann Gesellschaften mit beschränkter Haftung Konzernunternehmen sind, ist § 115 GmbHG zu entnehmen. Maßgeblich ist dabei etwa, dass eine einheitliche Leitung mehrerer Gesellschaften möglich ist, also „Konzernierbarkeit“ vorliegt oder dass zumindest längerfristig mit einem einflusskonformen Verhalten der Geschäftsführung zu rechnen ist.
Sowohl angesichts der Gesellschafterverhältnisse als auch im Hinblick auf den Umstand, dass M***** V***** Alleingeschäftsführer der M***** Spedition GmbH und alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer der M***** Transport GmbH ist, also mit einflusskonformem Verhalten der Geschäftsführung zu rechnen ist, erscheint es durchaus vertretbar, hinsichtlich der beiden Gesellschaften von Konzernunternehmen zu sprechen.