02.11.2011 Sonstiges

VwGH: Berichtigung des Grenzkatasters iSd § 13 VermG

Eine Berichtigung iSd § 13 VermG ist nur bei Grundstücken möglich, die bereits im Grenzkataster einverleibt sind


Schlagworte: Vermessungsrecht, Berichtigung des Grenzkatasters
Gesetze:

§ 13 VermG

GZ 2011/06/0052, 08.06.2011

 

VwGH: Eine Berichtigung iSd § 13 VermG ist nur bei Grundstücken möglich, die bereits im Grenzkataster einverleibt sind, was auch durch § 13 Abs 2 erster Satz VermG verdeutlicht wird.