14.11.2011 Gerichtsbarkeit
Bergwanderer muss Hubschraubereinsatz zahlen
Rettung. Ein Mann hyperventilierte, das Höchstgericht qualifizierte dies als Unfall und nicht als Krankheit. Das hat zur Folge, dass der Wanderer keinerlei Kosten auf die Krankenkasse abwälzen darf. Dabei war der Flugtransport unnötig
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