14.11.2011 Gerichtsbarkeit

Bergwanderer muss Hubschraubereinsatz zahlen

Rettung. Ein Mann hyperventilierte, das Höchstgericht qualifizierte dies als Unfall und nicht als Krankheit. Das hat zur Folge, dass der Wanderer keinerlei Kosten auf die Krankenkasse abwälzen darf. Dabei war der Flugtransport unnötig


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