15.11.2011 Zivilrecht

OGH: Unterhaltsanspruch gem § 1327 ABGB

Eine Gesamtgläubigerschaft mehrerer Berechtigter kommt nicht in Betracht


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Tötung, Unterhalt, mehrere Berechtigte, keine Gesamtgläubigerschaft
Gesetze:

§§ 1295 ff ABGB, § 1327 ABGB

GZ 2 Ob 158/11s, 29.09.2011

 

OGH: Nach stRsp des OGH haben die auf § 1327 ABGB gestützten Ersatzansprüche mehrerer Berechtigter ihr eigenes rechtliches Schicksal und stehen den einzelnen Unterhaltsberechtigten getrennt zu. Dies gilt auch dann, wenn sie im gemeinsamen Familienverband leben. Eine Gesamtgläubigerschaft kommt daher nicht in Betracht.