15.11.2011 Zivilrecht

OGH: Neufestsetzung des Unterhalts

Grundsätzlich kann eine Neufestsetzung des Unterhalts bei rechtskräftig entschiedenen Unterhaltsansprüchen nur bei geänderter Sachlage, bei Änderung der den Unterhaltsanspruch zugrundeliegenden Gesetzesregelungen oder einer tiefgreifenden, in ihrer Tragweite praktisch einer Gesetzesänderung gleichkommenden Änderung der bisherigen, den Unterhaltstitel bestimmenden Rechtsgrundsätze durch die Rsp erfolgen


Schlagworte: Familienrecht, Unterhalt, Neufestsetzung
Gesetze:

§ 140 ABGB, § 94 ABGB

GZ 7 Ob 140/11f, 28.09.2011

 

OGH: Grundsätzlich kann eine Neufestsetzung des Unterhalts bei rechtskräftig entschiedenen Unterhaltsansprüchen nach stRsp nur bei geänderter Sachlage, bei Änderung der den Unterhaltsanspruch zugrundeliegenden Gesetzesregelungen oder einer tiefgreifenden, in ihrer Tragweite praktisch einer Gesetzesänderung gleichkommenden Änderung der bisherigen, den Unterhaltstitel bestimmenden Rechtsgrundsätze durch die Rsp erfolgen.