16.11.2011 Verfahrensrecht

VwGH: Nichtbeachtung der Zuständigkeitsnormen durch die Behörde zweiter Instanz

Die Nichtbeachtung der Zuständigkeitsnormen, die eine Behörde erster Instanz als unzuständig erscheinen lassen, durch die Behörde zweiter Instanz, die über das Rechtsmittel jedenfalls zu entscheiden hatte, ist formell gesehen eine Rechtswidrigkeit des Inhaltes; materiell gesehen handelt es sich um eine Zuständigkeitsfrage


Schlagworte: Zuständigkeit, Nichtbeachtung, erste Instanz, Berufungsbehörde
Gesetze:

§ 1 AVG, § 6 AVG, § 66 Abs 4 AVG

GZ 2009/07/0035, 13.10.2011

 

VwGH: Die Nichtbeachtung der Zuständigkeitsnormen, die eine Behörde erster Instanz als unzuständig erscheinen lassen, durch die Behörde zweiter Instanz, die über das Rechtsmittel jedenfalls zu entscheiden hatte, ist formell gesehen eine Rechtswidrigkeit des Inhaltes; materiell gesehen handelt es sich um eine Zuständigkeitsfrage.