16.11.2011 EU

EuGH lockert Regeln für Arzneiwerbung

Aussagen dürfen über Fachinformation hinausgehen - Urteil revidiert Novellierung


Eine Entscheidung des EuGH zur Frage, welche Angaben in der Werbung für Arzneimittel erlaubt sind (C-316/09 vom 5. 5. 2011), wird voraussichtlich zu einer Lockerung der erst 2009 verschärften Werbevorschriften in Österreich führen.

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