22.11.2011 Zivilrecht

OGH: Negatives Publizitätsprinzip – gutgläubiger lastenfreier Erwerb gem § 1500 ABGB

Gutgläubigkeit ist insbesondere bei offenkundigen Dienstbarkeiten ausgeschlossen


Schlagworte: Grundbuchsrecht, negatives Publizitätsprinzip, gutgläubiger Eigentumserwerb, Servitut
Gesetze:

§ 1500 ABGB, §§ 472 ff ABGB

GZ 8 Ob 67/11b, 24.10.2011

 

OGH: Dass der Beklagte seine Liegenschaft iSd § 1500 ABGB lastenfrei erworben habe, wurde vom Erstgericht zutreffend verneint. Es hat in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Rsp ausgeführt, dass der Beklagte bei Erwerb der Liegenschaft aufgrund der Offenkundigkeit des Waldwegs und dessen Benützung an der Grundstücksgrenze verpflichtet gewesen wäre, sich näher über allenfalls bestehende Servituten zu erkundigen. Dass er dies fahrlässig unterlassen hat - nach den Verfahrensergebnissen war der Beklagte zum Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft noch nicht geschäftsunfähig -, verhindert einen gutgläubigen lastenfreien Erwerb.