29.11.2011 Wirtschaftsrecht

OGH: Treuepflicht der Gesellschafter

Ob ein bestimmtes Verhalten eines Gesellschafters gegen seine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft oder Mitgesellschaftern verstößt, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Gesellschaftsrecht, Treuepflicht der Gesellschafter
Gesetze:

§§ 1295 ff ABGB

GZ 2 Ob 209/10i, 10.11.2011

 

OGH: Der Inhalt der gesellschafterlichen Treuepflicht lässt sich nicht allgemein umschreiben. Ob ein bestimmtes Verhalten eines Gesellschafters gegen seine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft oder Mitgesellschaftern verstößt, hängt vielmehr von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab, sodass es sich dabei regelmäßig um keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO handelt.