29.11.2011 Wirtschaftsrecht
OGH: Treuepflicht der Gesellschafter
Ob ein bestimmtes Verhalten eines Gesellschafters gegen seine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft oder Mitgesellschaftern verstößt, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Gesellschaftsrecht, Treuepflicht der Gesellschafter
Gesetze:
§§ 1295 ff ABGB
GZ 2 Ob 209/10i, 10.11.2011
OGH: Der Inhalt der gesellschafterlichen Treuepflicht lässt sich nicht allgemein umschreiben. Ob ein bestimmtes Verhalten eines Gesellschafters gegen seine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft oder Mitgesellschaftern verstößt, hängt vielmehr von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab, sodass es sich dabei regelmäßig um keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO handelt.