13.12.2011 Gerichtsbarkeit

OGH:Schadenseintritt in der Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung muss keine Deckung gewähren, wenn der Rechtsstreit auf gesetzwidrige Vertragsklauseln zurückzuführen ist, welche vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung vereinbart wurden. Der Versicherungsfall ist dann nämlich vor Versicherungsbeginn eingetreten


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