20.12.2011 Verfahrensrecht

OGH: Schlüssiges Tatsachengeständnis gem § 267 ZPO

Unstrittiges Parteivorbringen ist ohne weiteres der Entscheidung zugrunde zu legen


Schlagworte: Schlüssiges Tatsachengeständnis, unstrittiges Parteivorbringen
Gesetze:

§ 267 ZPO

GZ 4 Ob 101/11y, 09.08.2011

 

OGH: Dem Vorbringen der Beklagten hat die Klägerin nicht widersprochen, weshalb dieser Sachverhalt der Entscheidung gem § 267 Abs 1 ZPO zugrunde zu legen ist.