20.12.2011 Verfahrensrecht
OGH: Schlüssiges Tatsachengeständnis gem § 267 ZPO
Unstrittiges Parteivorbringen ist ohne weiteres der Entscheidung zugrunde zu legen
Schlagworte: Schlüssiges Tatsachengeständnis, unstrittiges Parteivorbringen
Gesetze:
§ 267 ZPO
GZ 4 Ob 101/11y, 09.08.2011
OGH: Dem Vorbringen der Beklagten hat die Klägerin nicht widersprochen, weshalb dieser Sachverhalt der Entscheidung gem § 267 Abs 1 ZPO zugrunde zu legen ist.