21.12.2011 Verkehrsrecht

VwGH: „Nicht-Vorweisen“ von Verbandzeug und Pannendreieck – Übertretung des § 102 Abs 10 KFG?

§ 102 Abs 10 (erster Satz) KFG bietet keine Handhabe, den Lenker wegen des "Nicht-Vorweisens" dieser Gegenstände zu bestrafen


Schlagworte: Kraftfahrrecht, Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers, Mitführen von Verbandzeug und Pannendreieck, Nicht-Vorweisen
Gesetze:

§ 102 KFG

GZ 2008/02/0339, 18.11.2011

 

VwGH: Zu Recht rügt der Bf, dass ihm lediglich das "Nicht- Mitführen" von Verbandzeug und Pannendreieck angelastet hätte werden können:

 

Der VwGH hat nämlich im Erkenntnis vom 19. Oktober 2004, 2004/02/0214, zu § 102 Abs 10 (erster Satz) KFG die Rechtsansicht vertreten, dass diese Gesetzesstelle keine Handhabe bietet, den Lenker auch wegen des "Nicht-Vorweisens" - wie im vorliegenden Beschwerdefall spruchgemäß angelastet - dieser Gegenstände zu bestrafen.