OGH: Rechtzeitigkeit der Auflösungserklärung nach § 15 BAG
Die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der schriftlichen Auflösungserklärung bei unverzüglicher (aber unwirksamer) mündlicher Erklärung betrifft den Einzelfall
§ 15 BAO
GZ 8 ObA 76/11a, 22.11.2011
OGH: Die für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Auflösungserklärung nach § 15 BAG maßgebenden Grundsätze hat das Berufungsgericht zutreffend dargestellt. Dabei hat es insbesondere auch auf die in der außerordentlichen Revision herangezogene Entscheidung 9 ObA 190/94 Bezug genommen.
Die Beklagte verweist selbst auf den Umstand, dass die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der schriftlichen Auflösungserklärung bei unverzüglicher (aber unwirksamer) mündlicher Erklärung den Einzelfall betrifft. Die Schlussfolgerung des Berufungsgerichts, dass kein (ausreichender) Grund für die verzögerte Absendung der schriftlichen Auflösungserklärung vorliege und die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses daher unwirksam sei, erweist sich als nicht korrekturbedürftig. Das Berufungsgericht hat auch keineswegs die schriftliche Entlassungserklärung isoliert betrachtet, sondern in seiner Beurteilung auf die vorherige mündliche Erklärung in angemessener Weise Bedacht genommen. Entgegen der Ansicht der Beklagten kann der Rsp nicht entnommen werden, dass das Klarstellungserfordernis durch Nachreichen der schriftlichen Auflösungserklärung dann nicht mehr gegeben sei, wenn der volljährige Kläger die mündliche Entlassungserklärung als solche aufgefasst habe.