30.11.2006 Verfahrensrecht
OGH: Einem Sachwalter, der grundsätzlich im Rahmen seines Wirkungsbereiches die Vertretung des Betroffenen eigenverantwortlich wahrzunehmen hat, steht das Recht zu, im Rechtsmittelweg überprüfen zu lassen, ob eine vom Pflegschaftsgericht ausgesprochene Weisung zulässig und gerechtfertigt ist
Schlagworte: Außerstreitrecht, Sachwalter, Pflegschaftsgericht, Überprüfung im Rechtsmittelweg
Gesetze:
§ 9 AußStrG
In seinem Beschluss vom 27.09.2006 zur GZ 7 Ob 217/06x hat sich der OGH mit den Rechten des Sachwalters befasst:
OGH: Es entspricht der Rechtsprechung, dass einem Sachwalter, der grundsätzlich im Rahmen seines Wirkungsbereiches die Vertretung des Betroffenen eigenverantwortlich wahrzunehmen hat, das Recht zusteht, im Rechtsmittelweg überprüfen zu lassen, ob eine vom Pflegschaftsgericht ausgesprochene Weisung zulässig und gerechtfertigt ist.