07.12.2006 Verfahrensrecht

OGH: Die in einem Rechtsstreit bewilligte Verfahrenshilfe wirkt nicht auch für Wiederaufnahms- oder Nichtigkeitsklagen, weil es sich dabei um formell vollkommen selbständige Verfahren handelt


Schlagworte: Zivilverfahrensrecht, Verfahrenshilfe, Wiederaufnahmsklage, Nichtigkeitsklage
Gesetze:

§§ 63 ff ZPO, §§ 529 f ZPO

In seinem Beschluss vom 24.10.2006 zur GZ 10 Ob 26/06f hat sich der OGH mit der Wiederaufnahmsklage und der Verfahrenshilfe befasst: OGH: Die in einem Rechtsstreit bewilligte Verfahrenshilfe wirkt nicht auch für Wiederaufnahms- oder Nichtigkeitsklagen, weil es sich dabei um formell vollkommen selbständige Verfahren handelt.