11.01.2007 Verfahrensrecht
OGH: Die Befangenheit ist jeweils in Bezug auf die konkrete Rechtssache und nicht allfällige frühere Verfahren zu prüfen
Schlagworte: Zivilverfahrensrecht, Ablehnung, Befangenheit, frühere Verfahren, unrichtige Gerichtsentscheidung
Gesetze:
§ 19 JN
In seinem Beschluss vom 23.11.2006 zur GZ 8 Nc 21/06i hat sich der OGH mit der Ablehnung von Richtern befasst:
OGH: Die Befangenheit ist jeweils in Bezug auf die konkrete Rechtssache und nicht allfällige frühere Verfahren zu prüfen. Selbst eine angebliche Unrichtigkeit einer Gerichtsentscheidung kann nicht die Befangenheit eines Richters nach sich ziehen, weil es nicht Aufgabe des Ablehnungsverfahrens ist die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen zu überprüfen.