01.03.2007 Verfahrensrecht
OGH: Entscheidend ist bei der Bevollmächtigung von Rechtsanwälten lediglich der zurechenbare Anschein einer auch nur irgendwie prozessführungsbezogenen Vollmacht
Schlagworte: Zivilverfahrensrecht, Bevollmächtigung von Rechtsanwälten
Gesetze:
§§ 30 f ZPO
In seinem Beschluss vom 30.11.2006 zur GZ 6 Ob 265/06y hat sich der OGH mit der Bevollmächtigung von Rechtsanwälten befasst:
OGH: Entscheidend ist bei der Bevollmächtigung von Rechtsanwälten lediglich der zurechenbare Anschein einer auch nur irgendwie prozessführungsbezogenen Vollmacht. Die durch §§ 31, 32 ZPO angestrebte Rechtssicherheit verlangt es, dass sich Gegner und Gericht auf die erteilte Prozessvollmacht verlassen können, ohne weitere Prüfungen ungewisser Ereignisse vornehmen zu müssen. Einer einem Rechtsanwalt erteilten Vollmacht beigefügte Bedingungen oder Beschränkungen sind aus Verkehrsschutzgründen im Außenverhältnis unbeachtlich.