06.04.2007 Verfahrensrecht
OGH: Bei Ahndung mehrerer Verstöße mittels einer Entscheidung über einen Sammelstrafantrag ist eine gesonderte Bewertung für jeden einzelnen von der zweiten Instanz behandelten Verstoß erforderlich, kann doch das Ergebnis für jede gesonderte Tathandlung unterschiedlich ausfallen
Schlagworte: Exekutionsrecht, Geldstrafe, Sammelstrafantrag
Gesetze:
§ 355 EO
In seinem Beschluss vom 31.01.2007 zur GZ 3 Ob 192/06s hat sich der OGH mit dem Sammelstrafantrag befasst:
OGH: Bei Ahndung mehrerer Verstöße mittels einer Entscheidung über einen Sammelstrafantrag ist eine gesonderte Bewertung für jeden einzelnen von der zweiten Instanz behandelten Verstoß erforderlich, kann doch das Ergebnis für jede gesonderte Tathandlung unterschiedlich ausfallen.