26.04.2007 Verfahrensrecht
OGH: Das Berufungsgericht kann aus den erstinstanzlichen Feststellungen andere tatsächliche Schlussfolgerungen ziehen und damit zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen
Schlagworte: Zivilverfahrensrecht, Berufungsentscheidung, Feststellungen, rechtliche Beurteilung
Gesetze:
§ 498 ZPO
In seinem Beschluss vom 08.03.2007 zur GZ 2 Ob 195/05y hat sich der OGH mit § 498 ZPO befasst.
OGH: Das Berufungsgericht kann aus den erstinstanzlichen Feststellungen andere tatsächliche Schlussfolgerungen ziehen und damit zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen.