29.11.2007 Verfahrensrecht

OGH: Prüfung der Rechtmittellegitimation im Exekutionsverfahren bei mehreren Verpflichteten

Die Rechtsmittellegitimation ist im Exekutionsverfahren für jeden Verpflichteten gesondert zu prüfen


Schlagworte: Exekutionsrecht, Rechtsmittellegitimation, mehrere Verpflichtete
Gesetze:

§ 55 JN, § 11 ZPO, § 528 ZPO

GZ 3 Ob 196/07f, 26.09.2007

Der Erst- und der Zweitverpflichtete erhoben gemeinsam gegen die Abweisung ihres Einspruchs gegen die Exekutionsbewilligung ein Rechtsmittel.

OGH: Die Rechtsmittellegitimation ist im Exekutionsverfahren für jeden Verpflichteten gesondert zu prüfen, da dem Exekutionsverfahren eine Vollstreckungsgenossenschaft iSd § 55 Abs 1 Z 2 JN iVm § 11 Z 1 ZPO (grundsätzlich) fremd ist. Selbst wenn dies anders wäre, wären einzelne Genossen nicht zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen nur andere betreffende (Teile von) Entscheidungen berechtigt.