24.01.2007 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Als Konsequenz der Neufestsetzung der Einkünfte sind die ursprünglich vollständigen Beitragszahlungen zu Teilzahlungen mutiert


Schlagworte: Sozialrecht, Beitragszahlungen, Beitragsmonate
Gesetze:

§ 25 GSVG

In seinem Erkenntnis vom 14.11.2006 zur GZ 10 ObS 166/06v hat sich der OGH mit der Frage befasst, ob durch die ursprünglich aufgrund der Vorschreibungen geleisteten Beiträge bereits Beitragsmonate gültig erworben wurden:

OGH: Als Konsequenz der Neufestsetzung der Einkünfte (Erhöhung der Beitragsgrundlage, auf Grund geänderten Einkommensteuerbescheids) sind die ursprünglich vollständigen Beitragszahlungen zu Teilzahlungen mutiert. Durch diese Zahlungen wurden zwar Beitragszeiten erworben. Diese Zeiten waren allerdings (ex post betrachtet) zum maßgeblichen Stichtag nicht mehr wirksam, weil die dafür berechtigterweise vorgeschriebenen Beiträge nicht vollständig entrichtet wurden.