03.12.2009 Verfahrensrecht
OGH: Zur Anspruchsgebundenheit einstweiliger Verfügungen
Der mit einer während eines Rechtsstreites zu erlassenden einstweiligen Verfügung zu sichernde Anspruch hat sich im Rahmen des mit der Klage erhobenen Anspruches zu halten
Schlagworte: Provisorialverfahren, Anspruchsgebundenheit
Gesetze:
§§ 387 ff EO
GZ 1 Ob 117/09a, 08.09.2009
OGH: Nach der ständigen höchstgerichtlichen Judikatur hat sich der mit einer während eines Rechtsstreits zu erlassenden einstweiligen Verfügung zu sichernde Anspruch im Rahmen des mit der Klage erhobenen Anspruchs zu halten. Das Sicherungsbegehren darf daher weder das Hauptbegehren quantitativ überschreiten, noch qualitativ einen anderen Anspruch darstellen als das Klagebegehren.