29.12.2009 Verfahrensrecht
OGH: Zu den Zuständigkeitstatbeständen des Art 3 Abs 1 lit a EuEheVO
Die verschiedenen Zuständigkeitstatbestände des Art 3 Abs 1 lit a EuEheVO stehen gleichrangig nebeneinander
Schlagworte: Europäisches Zivilprozessrecht, Zuständigkeit, Ehesachen
Gesetze:
Art 3 EuEheVO
GZ 1 Ob 168/09a, 13.10.2009
OGH: Die verschiedenen Zuständigkeitstatbestände des Art 3 Abs 1 lit a EuEheVO stehen gleichrangig nebeneinander. Die internationale Zuständigkeit kann daher auf jede einzelne dieser Alternativen gestützt werden.