06.04.2007 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: Die Anmeldung zur Sozialversicherung kann lediglich als Indiz für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses beurteilt werden
Schlagworte: Dienstvertrag
Gesetze:
§§ 1151 ff ABGB
In seinem Beschluss vom 31.01.2007 zur GZ 8 ObS 2/07p hat sich der OGH mit dem Dienstvertrag befasst:
OGH: Die Anmeldung zur Sozialversicherung kann lediglich als Indiz für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses beurteilt werden.