29.07.2010 Verfahrensrecht

OGH: Zulässigkeit der Feststellungsklage, ob ein Bestandverhältnis ein Miet- oder Pachtverhältnis ist und ob ein Bestandverhältnis den Bestimmungen des MRG oder den Kündigungsschutzbestimmungen unterliegt?

Die Zulässigkeit der Feststellungsklage, ob ein Bestandverhältnis ein Miet- oder Pachtverhältnis ist und ob ein Bestandverhältnis den Bestimmungen des MRG oder den Kündigungsschutzbestimmungen unterliegt, ist zu bejahen


Schlagworte: Feststellungsklage, Bestandrecht, Miet- oder Pachtverhältnis
Gesetze:

§ 228 ZPO, § 1091 ABGB, MRG

GZ 6 Ob 74/10s, 19.05.2010

OGH: Voraussetzung für die Begründetheit eines Feststellungsanspruchs ist das Vorliegen eines Feststellungsinteresses. Ob ein derartiges rechtliches Interesse iSd § 228 ZPO vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Nach stRsp wird die Zulässigkeit der Feststellungsklage, ob ein Bestandverhältnis ein Miet- oder Pachtverhältnis ist und ob ein Bestandverhältnis den Bestimmungen des MRG oder den Kündigungsschutzbestimmungen unterliegt, bejaht. Der Rsp liegt die Ansicht zugrunde, dass für den Fall, dass zwischen den Parteien strittig ist, ob die zwischen ihnen begründeten rechtliche Beziehungen den Charakter eines bestimmten Rechtsverhältnisses haben, die Gesamtheit ihrer Rechtsbeziehungen strittig sei.