23.09.2010 Verfahrensrecht

OGH: Alleineigentum der Verpflichteten, welches durch rechtskräftigen Auftrag im nachehelichen Aufteilungsverfahren durch Begründung von Wohnungseigentum "umzuwandeln" ist - kann der Betreibende den rechtskräftigen Beschluss nach § 351 EO exekutieren?

Der betreibende Gläubiger kann einen im Aufteilungsverfahren (§§ 81 bis 98 EheG) geschaffenen Titel, der die Begründung von Wohnungseigentum an einer bisher im Alleineigentum eines Ehepartners stehenden Liegenschaft anordnet, wahlweise nach § 350 EO - unter der Voraussetzung, dass im Titel die zu übertragenden Eigentumsanteile (Nutzwertfestsetzung) beziffert sind - oder nach § 351 Abs 1 EO exekutieren


Schlagworte: Exekutionsrecht, Familienrecht, nacheheliches Aufteilungsverfahren, Alleineigentum, Begründung von Wohnungseigentum, Nutzwertfestsetzung
Gesetze:

§ 351 EO, § 350 EO, §§ 81 ff EheG, § 3 Abs 1 Z 4 WEG

GZ 3 Ob 98/10y, 04.08.2010

OGH: Gemessen an dem erkennbaren Zweck, dem Außerstreitrichter im Aufteilungsverfahren die Kompetenz zu verleihen, auch in bestehendes Alleineigentum eines Ehegatten einzugreifen und die Begründung von Wohnungseigentum anzuordnen, kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass mangels näherer Anordnung über die Durchführung der Teilung ein im Außerstreitverfahren geschaffener Titel unexequierbar bliebe, soferne nicht bereits dort eine Nutzwertfestsetzung und damit die Möglichkeit der Zuweisung konkret bezifferter Mindestanteile erfolgte. Es ist daher - vergleichbar dem in der Rsp bereits mehrfach behandelten Fall des § 3 Abs 1 Z 3 WEG -, auch ein Titel gem § 3 Abs 1 Z 4 WEG nach § 351 Abs 1 EO exequierbar. Die gegenteilige Auffassung würde einen Wertungswiderspruch bewirken, weil sie im Ergebnis an einen Titel gem § 3 Abs 1 Z 4 WEG strengere Anforderungen (Notwendigkeit der Nutzwertfestsetzung und Zuweisung konkret bezifferter Mindestanteile) stellen würde als an einen im Teilungsprozess geschaffenen Titel.