27.01.2011 Verfahrensrecht

OGH: Zur Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung nach § 7 Abs 3 EO

Es ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung zu beurteilen, ob die Bestätigung der Vollstreckbarkeit gesetzwidrig oder irrtümlich erteilt wurde


Schlagworte: Exekutionsrecht, Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung, gesetzwidrig / irrtümlich erteilte Bestätigung
Gesetze:

§ 7 EO

GZ 3 Ob 189/10f, 14.12.2010

OGH: Es ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung zu beurteilen, ob die Bestätigung der Vollstreckbarkeit gesetzwidrig oder irrtümlich erteilt wurde.