06.06.2007 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: Der Arbeitnehmer verletzt durch Kopieren von Daten bzw Anfertigen und Mitnehmen einer Sicherungs-CD in seiner Eigenschaft als Netzwerkadministrator weder konkrete arbeitsvertragliche Pflichten noch hat er er allgemein eine Handlung gesetzt, die ihn als vertrauensunwürdig erscheinen ließe
Schlagworte: Entlassung, Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, vertrauensunwürdig
Gesetze:
§ 27 AngG
In seinem Beschluss vom 28.03.2007 zur GZ 9 ObA 48/07k hat sich der OGH mit der Entlassung befasst:
OGH: Der Arbeitnehmer verletzt durch Kopieren von Daten bzw Anfertigen und Mitnehmen einer Sicherungs-CD in seiner Eigenschaft als Netzwerkadministrator weder konkrete arbeitsvertragliche Pflichten noch hat er er allgemein eine Handlung gesetzt, die ihn als vertrauensunwürdig erscheinen ließe.