26.10.2006 Wirtschaftsrecht
OGH: Die Unwirksamkeitsdrohung des § 100 Abs 1 BWG erfasst nur die aufgrund rechtsgeschäftlicher Vereinbarung zustehenden Vergütungen, nicht aber auch Vergütungen, deren Anspruchsgrundlage das Gesetz ist, wie etwa gesetzliche Verzugszinsen
Schlagworte: Bankenrecht, Konzession, Unwirksamkeit, gesetzliche Verzugszinsen
Gesetze:
§ 100 BWG
In seinem Erkenntnis vom 31.08.2006 zur GZ 6 Ob 110/06d hat sich der OGH mit dem Unwirksamkeitsumfang von Bankgeschäften, die ohne die erforderliche Konzession betrieben werden, befasst:
OGH: Die Unwirksamkeitsdrohung erfasst nur die aufgrund rechtsgeschäftlicher Vereinbarung zustehenden Vergütungen, nicht aber auch Vergütungen, deren Anspruchsgrundlage das Gesetz ist, wie etwa gesetzliche Verzugszinsen. Diese Auslegung trägt auch Zweck und Charakter der Bestimmung (Schutznorm zugunsten des Kunden und zugleich Strafbestimmung mit präventiver Wirkung) ausreichend Rechnung.