07.02.2007 Wirtschaftsrecht

OGH: Die bloße Rechtsberatung fällt nicht unter die Ausnahme vom Herkunftslandprinzip iSd § 21 Z 10 ECG


Schlagworte: Internetrecht, Online-Werbung, Rechtsberatung
Gesetze:

§ 21 Z 10 ECG, § 1 UWG

In seinem Erkenntnis vom 21.11.2006 zur GZ 4 Ob 62/06f hat sich der OGH mit Online-Werbung für Rechtsberatung befasst:

OGH: Nach § 21 Z 10 ECG ist das Herkunftslandprinzip auf die Vertretung einer Partei und die Verteidigung ihrer Interessen vor den Gerichten, vor unabhängigen Verwaltungssenaten oder vor Behörden iSd Art 133 Z 4 B-VG nicht anzuwenden. Die Ausnahmen iSd § 21 ECG sind eng auszulegen. In diesem Sinn wird nur die kontradiktorische Auseinandersetzung vor Gericht vom Herkunftslandprinzip ausgenommen, nicht aber die bloße Rechtsberatung.

Firmenbuchgerichte sind im Zusammenhang mit den im ECG normierten Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip nicht als Gerichte zu werten.